An dem 21. Juni 2022 haben das Europäische Parlament und der Rat eine vorläufige politische Einigung getroffen, bei der neue Richtlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (engl. Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)) ausgesprochen wurden.
Das Ziel dieser politischen Einigung ist, Lücken in den bestehenden Vorschriften über relevante nicht-finanzielle Unternehmensinformationen zu schließen.
Unternehmen müssen detailliertere Berichtspflichten ausführen und Informationen zu relevanten Themen, wie Umweltrechte, soziale Rechte und Menschenrechte, transparent offenlegen.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive führt eine Zertifizierungspflicht für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ein und gewährt einen besseren Zugang zu dem Lagebericht von Unternehmen.
In Zukunft soll die CSRD Angaben zu dem Geschäftsverlauf, Geschäftsergebnis, der Lage des Unternehmens sowie der Auswirkungen der Tätigkeit verlangen.
Die Unternehmen stehen nach den Angaben in ihrem Lagebericht vor der Pflicht zur externen Prüfung der Nachhaltigkeitsinformationen.
Die Nachhaltigkeit in Unternehmen umfasst ein großes Spektrum an Themen, angefangen vom Klimawandel über die Diversität der Belegschaft hin zu nachhaltigen Finanzierungsstrategien.
Mit der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sind wir vielleicht nun so weit, dass Unternehmen ihren internen Umgang mit Aspekten der Nachhaltigkeit überdenken und optimieren.
Außerdem ist diese politische Einigung ein erster Schritt gegen professionelles Greenwashing von Unternehmen.
Sie wissen nicht, was Greenwashing ist? Dann lesen Sie auch unseren Beitrag zu „Was ist Greenwashing?“.
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Foto: AdobeStock ©stokkete

